Die Klage konzentrierte sich dabei auf zwei Vorfälle, anlässlich welchen die Beschwerdeführer die klagende Person in ihrer Ehre verletzt haben sollten. Die vorgehaltenen Vorfälle sind in der Klageschrift auf zwei Seiten zusammengefasst. Hinzu kommen ein anlässlich der Vermittlung eingereichter Kosten- und Entschädigungsantrag sowie die Ergänzung der Klageschrift vom 24. August 2001, welche mit den Beschwerdeführern zu besprechen waren. Die Ergänzung der Klageschrift stellt dabei eine Zusammenfassung der Klage und des erwähnten Kosten- und Entschädigungsantrages dar; sie enthielt keine neuen Darlegungen. Der Fall bot ferner keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten.