a) Die mit der Mandantschaft geführten Besprechungen und Telefonate sind - wie oben aufgezeigt - zum Teil separat ausgewiesen und zum Teil zusammen mit weiteren Aufwendungen vermischt aufgeführt und in Rechnung gestellt worden. Detailliert sind 5.9 Stunden ausgewiesen; insgesamt dürften auf die 3 Besprechungen und 12 Telefonate zirka 6.5 Stunden entfallen. In der Sache ging es um die Vertretung der Beschwerdeführer in einer gegen sie erhobenen Ehrverletzungsklage. Die Klage konzentrierte sich dabei auf zwei Vorfälle, anlässlich welchen die Beschwerdeführer die klagende Person in ihrer Ehre verletzt haben sollten.