Der vom Rechtsvertreter der Beschwerdeführer ausgewiesene Arbeitsaufwand beträgt 17.65 Stunden à Fr. 200.--. Davon entfallen 5.9 Stunden auf Telefongespräche und Besprechungen, wobei die in der Honorarnote unter den Daten 18. Juni 2001, 31. Oktober 2001 und 13. Februar 2002 angeführten Telefonate und Besprechungen hierbei noch nicht einmal berücksichtigt sind. Weitere 5 Stunden (4.5 Std. am 28./29.10.2001 und 0.5 Std. am 31.10.2001) entfallen auf die Ausarbeitung und Überarbeitung der Stellungnahme vom 31. Oktober 2001 und auf die in diesem Zusammenhang getätigten Rechtsabklärungen.