2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'000.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden, der zudem dem Beschwerdeführer eine Umtriebsentschädigung von Fr. 800.-- zu entrichten hat. 3. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Der Aktuar