Ebenso sei auf Parzelle O., wo sich die Einfahrt zur Tiefgarage befinde, die Realisierbarkeit eines Fuss- und Fahrweges mittels Rampe gegeben. Bezüglich des Fuss- und Fahrwegrechts seien Baugesuchsunterlagen erstellt und dem Anzeiger zur Einreichung übermittelt worden. Aus dem Antwortschreiben ergebe sich, dass das Baugesuch noch nicht eingereicht worden sei. Der Rechtsvertreter des Anzeigeerstatters lasse jedoch in seinem Schreiben erkennen, dass zum heutigen Zeitpunkt eine Realisierung des Fussund Fahrweges technisch möglich und finanziell tragbar sein könnte.