begonnen, bevor das Urteil des Kantonsgerichts in Rechtskraft erwachsen sei. Damit hätten deren Mitglieder gegen die durch das Bezirksgerichtspräsidium Unterlandquart am 8. November 1999 bzw. 14. November 2000 und die durch das Kantonsgerichtspräsidium am 12. Januar 2001 unter ausdrücklicher Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 vorsorglich erlassenen Massnahmen verstossen. Mit den Bauarbeiten an der Autoeinstellhalle sei im November 2000 begonnen worden. Im Winter 2000/2001 seien die Bauarbeiten an der Autoeinstellhalle vorübergehend witterungsbedingt eingestellt und im Frühjahr 2001 wieder aufgenommen worden.