A. 1. Am 21. Mai 1999 machte B. als Eigentümer der Parzelle Nr. Y., M., beim Vermittleramt des Kreises Maienfeld gegen die Mitglieder der einfachen Baugesellschaft "X.", welche die von ihr erworbene Parzelle Nr. W. in M. überbauen wollten, eine Klage auf Einräumung eines Fuss- und Fahrwegrechts sowie die Einräumung eines Näherbaurechts anhängig.