C. Mit Einstellungsverfügung vom 16. September 2002, mitgeteilt am 18. September 2002, wurde das Strafverfahren eingestellt. D. Dagegen reichte H. S. am Freitag, 11. Oktober 2002, per Telefax Beschwerde beim Untersuchungsrichteramt Chur ein. Dieses leitete das Telefaxschreiben am Montag, 14. Oktober 2002, zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden weiter, wo es am Dienstag, 15. Oktober 2002, einging. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :