die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 16. September 2002, mitgeteilt am 18. September 2002, betreffend Vermögensdelikte zum Nachteil von +R. S., hat sich ergeben: 2 A. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2002 reichte H. S. wegen Vermögensdelikten zum Nachteil seines im Jahre 1986 verstorbenen Bruders +R. S. Strafanzeige beim Kreisamt Oberengadin ein. Dieses leitete die Sache zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Graubünden weiter. B. Am 10. Januar 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden ein Strafverfahren betreffend Vermögensdelikten zum Nachteil von +R. S..