Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat auf die Einreichung einer Vernehmlassung zu der Beschwerde und den neuen Beweismitteln verzichtet. Sie hat sich also nicht darüber geäussert, ob die neuen Urkunden am Ergebnis der Strafuntersuchung eine Änderung zu bewirken vermögen. Sie hat auch keinen Antrag auf Abweisung der Beschwerde gestellt, aus welchem zumindest zu lesen wäre, dass die neuen Vorbringen aus ihrer Sicht an der rechtlichen Beurteilung des Vorfalles und damit an der Einstellung und Abtretung des Strafuntersuchungsverfahrens nichts ändern. Offensichtlich kommt aber beim zu beurteilenden Sachverhalt ein neuer Gesichtspunkt hinzu: