drücklich festgehalten, dass sich die Wundheilung trotz der Einnahme von Antibiotika infolge Infizierung der Wunde verzögert habe. Der Abschluss der Behandlung sei erst am 1. Februar 2002 möglich gewesen. Des Weiteren reichte der Beschwerdeführer einen Bericht von Dr. S. vom 3. Oktober 2002 zu den Akten. Dr. S., der die Wunde kurz nach dem Vorfall gesehen haben will, bezeichnet die Bisswunde als sehr schmerzhaft und massiv geschwollen. Er habe dem Beschwerdeführer umgehend Antibiotika verabreicht, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern.