B. Mit Strafmandat der Kreispräsidentin Churwalden vom 24. Mai 2002, mitgeteilt gleichentags, wurde R. A. der fahrlässigen Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB sowie der Gefährdung durch Tiere gemäss Art. 18 Abs. 2 StPO schuldig gesprochen und dafür mit einer Busse von Fr. 1'200.-- bestraft.