A. A. K., wohnhaft in G., wurde am 13. Januar 2002, um zirka 01.15 Uhr, von einem Hund in die linke Wade gebissen, als er mit seinem Schlitten auf der Strasse talwärts nach P. fuhr. Der Vorfall ereignete sich auf der Höhe B., Katasterplannummer Y., Gemeinde P.. A. K. stellte am 31. Januar 2002 bei der Kantonspolizei V. Strafantrag wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Akten wurden zuständigkeitshalber der Strafverfolgungsbehörde des Kantons Graubünden überwiesen. Als Hundehalterin konnte R. A., wohnhaft in H., ermittelt werden.