Die Fotodokumentation spricht eigentlich eher für die durch den Gemeindepolizisten C. C. gemachten Angaben. Das Foto Nummer 1 zeigt, dass er den grössten Teil des Engpasses bereits durchfahren hatte, als er angehalten hatte. Diese Sicht wird durch die Aufnahme Nummer 2 bestätigt, gemäss welcher der Buschauffeur den Bus - aus der anderen Richtung betrachtet - unmittelbar eingangs des Engpasses angehalten hatte. Der Beschwerdeführer behauptet nun nicht, er sei vor dem Gemeindepolizisten auf den Engpass zu- und in den Engpass gefahren. Er macht gelten, beide Fahrer seien gleichzeitig auf den Engpass zugefahren, weshalb ihm der Vortritt gebührt hätte.