C. L. gab weiter an, dass er mitverfolgen konnte, wie sich der Buschauffeur mit einem Polizisten über das Vortrittsrecht gestritten habe. Er sei jedoch auf seinem Platz sitzen geblieben, weshalb er nicht angeben könne, ob der Buschauffeur am Polizeifahrzeug vorbeigekommen wäre. Er habe nach dem Vorfall dem Buschauffeur erklärt, dass dieser sich zu Recht gewehrt habe und sich nicht alles von diesem Polizisten gefallen lassen habe. Aus der Aussage von C. L. als Auskunftsperson wird deutlich, dass dieser keine Angaben über den Geschehensablauf respektive darüber machen kann, welches der beiden Fahrzeuge zuerst auf den Engpass zugefahren ist.