Nicht erkennbar und auch nicht näher begründet ist ferner, inwiefern die Befragung von C. L. als Zeuge neue Gesichtspunkte einbringen soll. C. L. wurde durch die Kantonspolizei Graubünden telefonisch als Auskunftsperson befragt. C. L. hatte dabei angegeben, anlässlich des Vorfalls in der Mitte des Busses gesessen zu sein. Er habe registriert, wie der Bus in C. angehalten habe. Es habe sich dabei nicht um eine übermässige Bremsung gehandelt, die aufgefallen wäre. C. L. gab weiter an, dass er mitverfolgen konnte, wie sich der Buschauffeur mit einem Polizisten über das Vortrittsrecht gestritten habe.