Sein Verhalten sei unter den obwaltenden Verhältnissen angemessen und rechtens gewesen. Wer Vortritt habe, dürfe diesen beanspruchen und auf sich aufmerksam machen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalte. Seiner Ansicht nach hätte Gemeindepolizist C. C. für weitere Abklärungen die Kantonspolizei Graubünden beiziehen müssen. Die Anordnung von Gemeindepolizist C. C., den Führerausweis zu zeigen, hält M. B. für reine Schikane. Damit habe ihn Gemeindepolizist C. C. einschüchtern wollen mit dem Ziel, vom eigenen grobfahrlässigen Verhalten abzulenken. Seine Fahrweise sei korrekt gewesen.