A. Am 18. Juli 2002, um 12.45 Uhr, fuhr Gemeindepolizist C. C. von der Gemeinde C. mit dem Personenwagen der Marke M., Nr. mit einem Sachtransportanhänger über die V. von C. in Richtung S.. Mit zirka 30 bis 40 km/h näherte er sich dem Engpass beim Hotel S.. Als er sich praktisch im Engpass befand, sah er aus der Gegenrichtung den von M. B. gelenkten Bus der Marke N., Nr., entgegenkommen. M. B. betätigte die Lichthupe. Auf das hin hielt Gemeindepolizist C. C., welcher sich mittlerweile mit dem Anhängergespann bereits im Engpass befand, ganz rechts am Strassenrand an. Nachdem sein Anhängergespann bereits stand, hielt auch M. B. an.