3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Betrage von Fr. 700.-- gehen zu Lasten des Beschwerdeführers, der zudem die Kosten der amtlichen Verteidigung im Betrage von Fr. 1‘000.-- zu tragen hat. 4. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Die Aktuarin ad hoc