Der Beschwerdeführer bestreitet, dass er von A. darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass der ganze Kabelstrang ersetzt werden müsse. Es erscheint jedoch sehr unwahrscheinlich, dass ein Mechaniker einen gravierenden Mangel am Fahrzeug erkennt und anschliessend den Fahrzeughalter nicht darauf aufmerksam macht, wenn er den Mangel nicht sofort beheben kann. In den Akten ist zudem kein Anhaltspunkt dafür zu finden, dass A. falsch ausgesagt haben könnte. Insbesondere hat er auch als Zeuge und damit unter der Strafdrohung von Art.