Es steht ausser Frage und bedarf keiner weiteren Erläuterungen, dass die Vernachlässigung der Wartung und der vollständigen Reparatur eines Fahrzeuges nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung dazu führen kann, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebssicher ist. Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschwerdeführers, nämlich dem Unterlassen der Kontrolle der ganzen Elektrik sowie dem Tolerieren des allgemein schlechten Zustandes des Fahrzeugs, und der nicht mehr vorhandenen Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist damit zu bejahen.