5. Als weitere Voraussetzung der Kostenübertragung trotz Einstellung der Untersuchung ist der adäquate Kausalzusammenhang zu nennen. Es steht ausser Frage und bedarf keiner weiteren Erläuterungen, dass die Vernachlässigung der Wartung und der vollständigen Reparatur eines Fahrzeuges nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung dazu führen kann, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebssicher ist.