4.1) hielt die Kantonspolizei Graubünden fest, dass sich die Elektrik des Sattelschleppers gemäss telefonischer Auskunft des Werkstattchefs der IVECO-Garage in L., K., in katastrophalem Zustand befunden habe. Es seien Sicherungen ausgewechselt und Elektroanschlüsse unfachmännisch verbastelt worden. Diese Aussagen bestätigte K. am 4. April 2000 gegenüber dem Brandexperten der Kantonspolizei E. (act. 5.4). Er wies zudem darauf hin, dass das Getriebe hätte revidiert und die Bremsen ersetzt werden müssen. In seiner rechtshilfeweisen Einvernahme durch den Brandexperten der Kantonspolizei E. vom 7. Dezember 2000 (act.