Er wies alle Vorhalte von sich. In der Folge wurde der Kfz-Mechaniker A. einvernommen, der seine zuvor mündlich gemachten Aussagen bestätigte, insbesondere was den schlechten Allgemeinzustand des Fahrzeugs betraf. Trotz der umfangreichen Ermittlungen konnte die genaue Brandursache nicht eruiert werden. Nach Ansicht des Brandexperten der Kantonspolizei Graubünden in seinem Nachtragsbericht vom 19. März 2001 kam sowohl ein technischer Defekt, gegen den allerdings der schnelle Brandverlauf sprach, als auch eine vorsätzliche Brandlegung in Frage.