gegen die Einstellungsverfügung des Kreispräsidenten Oberengadin vom 12. Juli 2002, mitgeteilt am 17. Juli 2002, in Sachen gegen E. P . , Beklagter und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Charlotte Schucan-Albrecht, Chesa Planta, 7524 Zuoz, betreffend Ehrverletzung, hat sich ergeben: 2