2. Die Beschwerdeführerin hat den Antrag gestellt, die angefochtene Einstellungsverfügung sei aufzuheben und der Angeschuldigte sei wegen fahrlässiger Körperverletzung angemessen zu bestrafen. Diesem Begehren kann, sofern sich die Beschwerde als materiell begründet erweist, indessen nur insoweit entsprochen werden, als die Aufhebung der angefochtenen Einstellungsverfügung verlangt wird.