Beschwerdeführer reagierte auf einen harmlosen, leichten Schubs des Angeschuldigten derart aggressiv, dass er sowohl HilmarH. als auch JohannJ. LaubeL. mit einem Faustschlag aufs Auge verletzte-, musste JohannJ. LaubeL. zudem damit rechnen, dass die Zufügung einer neuen oder die Vergrösserung der bereits eingetretenen Verletzungen durch das Verhalten des Angreifers unmittelbar bevorsteht. Unter diesen Umständen brauchte er nicht zu warten bis es zu spät ist, weitere Schläge des Beschwerdeführers abzuwenden.