JohannJ. LaubeL. sah sich demnach mit einem begonnenen, bereits in Verletzungen übergegangenen Angriff konfrontiert. Angesichts des bisherigen Verlaufs der Auseinandersetzung -der Beschwerdeführer reagierte auf einen harmlosen, leichten Schubs des Angeschuldigten derart aggressiv, dass er sowohl HilmarH. als auch JohannJ. LaubeL. mit einem Faustschlag aufs Auge verletzte-, musste JohannJ. LaubeL. zudem damit rechnen, dass die Zufügung einer neuen oder die Vergrösserung der bereits eingetretenen Verletzungen durch das Verhalten des Angreifers unmittelbar bevorsteht.