Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 33 Abs. 1 StGB). Nach dem oben Gesagten ist davon auszugehen, dass JohannJ. LaubeL. den Beschwerdeführer von vorne umfasst hat, worauf beide zu Boden gegangen sind. Gerhard EhmigE. hatte dem Angeschuldigten und HilmarH. LaubeL. unmittelbar vorher je einen Schlag aufs Auge versetzt, wobei beide verletzt wurden. JohannJ. LaubeL. sah sich demnach mit einem begonnenen, bereits in Verletzungen übergegangenen Angriff konfrontiert.