d) Zusammenfassend vermögen demnach die zum Teil in wesentlichen Punkten widersprüchlichen und offensichtlich unzutreffenden Aussagen von GerhardG. und IngridI. EhmigE. die übereinstimmenden, schlüssigen Aussagen von JohannJ. LaubeL. und Claudia GigerC.G. nicht zu widerlegen. Da im übrigen auch keiner der weiteren Befragten die Vorwürfe der Eheleute EhmigE. bestätigen konnte (vgl. act. 5;