Claudia GigerC.G.s Aussage erweist sich mithin als schlüssige Wiedergabe verschiedener wesentlicher Details der Auseinandersetzung, welche mit den Aussagen von JohannJ. LaubeL. übereinstimmen. Dabei ist wesentlich, dass Claudia GigerC.G. nicht bloss gesagt hat, sie habe nicht gesehen, dass JohannJ. LaubeL. zugeschlagen habe, sondern klar feststellte, dass JohannJ. LaubeL. nicht geschlagen hat. Im übrigen erscheint es durchaus nachvollziehbar, dass die Zeugin nicht jede Einzelheit der Auseinandersetzung schildern konnte, zumal sie glaubhaft darlegte, dass sie sich um die zwei anwesenden Kinder kümmern musste (vgl. act. 77, S. 2, 3).