Gerhard EhmigE. konnte gemäss seinen Schilderungen nicht mit Bestimmtheit feststellen, ob er infolge des Umfassen respektive überhaupt aufgrund einer Aktion von JohannJ. LaubeL. zu Boden gefallen ist. So führte er unter anderem aus, dass ihm jemand nach dem Umfassen durch den Angeschuldigten ein Bein gestellt habe, worauf er auf den Rücken gefallen sei, wobei er nicht sagen konnte, welcher der beiden Männer ihm ein Bein gestellt haben soll (vgl. act. 111, S. 3, 4 [Einv.]). In Anbetracht dessen ergeben sich auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass JohannJ. LaubeL. den Wohnmobillenker zu Boden gerissen hat.