Es erscheint nun aber relativ abwegig, dass JohannJ. LaubeL. einen Angriff auf Gerhard EhmigE. ausführte, indem er ihn einfach von hinten umfasst hat, handelt es sich doch bei einem blossen Umfassen um eine typische Abwehrhandlung. Im Übrigen gibt der Angeschuldigte selbst zwar zu, dass er Gerhard EhmigE. von vorne umfasst hat und beide zu Boden gefallen sind. Er hat indes nie bestätigt, dass er sein Gegenüber zu Boden gerissen hat (vgl. act. 4, S. 2; act. 108, S. 2). Gerhard EhmigE. konnte gemäss seinen Schilderungen nicht mit Bestimmtheit feststellen, ob er infolge des Umfassen respektive überhaupt aufgrund einer Aktion von JohannJ. LaubeL. zu Boden gefallen ist.