Aus deren Ausführungen ergeben sich nämlich, obwohl sie ausdrücklich danach gefragt wurde, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass JohannJ. LaubeL. ihren Ehemann mit Fusstritten traktiert hat. Sie gab, wie weiter oben dargelegt, lediglich zu Protokoll, dass HilmarH. LaubeL. auf Gerhard EhmigE. eingetreten habe (vgl. act. 56, S. 2, 3). In Gegenüberstellung zu den übereinstimmenden Aussagen von JohannJ. LaubeL. und Claudia GigerC.G. vermag demnach die Behauptung des Beschwerdeführers, wonach JohannJ. LaubeL. ihn geschlagen und getreten haben soll, nicht zu überzeugen.