spielt haben muss, wobei es gefroren war (vgl. act. 54, S. 2, S. 5). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Gerhard EhmigE. zwar behauptet, er sei von JohannJ. LaubeL. getreten worden, jedoch selbst wiederholt einräumte, dass er die Personen, von denen er die Tritte erhalten haben soll, nicht gesehen habe, da er sich mit den Händen vor dem Gesicht zu schützen versucht habe (vgl. act. 54, S. 2, S. 3 Ziff. 11; act. 111, S. 3, S. 4 Ziff. 8 [Einv.]). Mit anderen Worten gibt der Beschwerdeführer also selbst zu, dass er gar nicht gesehen hat, ob es JohannJ. LaubeL. war, der ihn mit Fusstritten traktierte.