den Gebrüdern LaubeL. bereits vorher zu Fall gebracht worden ist (vgl. act. 56). Ausserdem ergeben sich auch was die angeblich erhaltenen Fusstritte anbelangt, wesentliche Widersprüche in den Angaben des Ehepaars EhmigE.. Gerhard EhmigE. führte aus, er sei von JohannJ. LaubeL. von hinten umfasst beziehungsweise es sei ihm ein Bein gestellt worden, worauf er zu Boden gegangen und von beiden Männern mehrmals mit den Füssen getreten worden sei (vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]). Gemäss der Schilderung von IngridI. EhmigE. hat aber in Abweichung dazu lediglich HilmarH. LaubeL. ihren Ehemann getreten beziehungsweise mit Fusstritten traktiert.