111, S. 3, S. 4 Ziff. 3 [Einv.]). Zudem gibt er an, zu einem späteren Zeitpunkt, als er aus dem Auto gezerrt worden sei, ausgerutscht und nochmals zu Boden gefallen zu sein (vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]). Dagegen ist Gerhard EhmigE. gemäss detaillierter Darstellung seiner Ehefrau im Verlaufe der Auseinandersetzung lediglich einmal zu Boden gegangen, nämlich in der zweiten Phase, als es beim Einsteigen ins Auto zu einem Handgemenge gekommen sein soll (vgl. act. 56, S. 2). Aus der Deposition von IngridI. EhmigE. geht nicht hervor, dass ihr Mann von 7