111, S. 3 [Einv.]). Entsprechend macht er in der Beschwerdeschrift geltend, er habe vom Angeschuldigten einen gezielten heftigen Stoss erhalten. IngridI. EhmigE. hat anlässlich ihrer Aussage keinen Stoss oder Schubs von JohannJ. LaubeL. erwähnt (vgl. act. 56), weshalb daraus nichts abgeleitet werden kann, was die eine oder andere Version zu erhärten vermöchte. In Anbetracht dessen sowie angesichts der übereinstimmenden Schilderungen von Claudia GigerC.G. und JohannJ. LaubeL. vermag die Version des Beschwerdeführers demnach nicht zu überzeugen. Es ist daher entsprechend den Schilderungen des Angeschuldigten und seiner Lebensgefähr- 6