Kommt hinzu, dass die Depositionen von JohannJ. LaubeL. keineswegs nur Elemente enthalten, die seiner Entlastung dienen, was für deren Richtigkeit spricht. So gab JohannJ. LaubeL. ohne weiteres zu, Gerhard EhmigE. an der Brust geschubst und von vorne umfasst zu haben, worauf sie beide zu Boden gegangen seien, wobei er auf Gerhard EhmigE. gefallen sei (vgl. act. 4, S. 2; act. 108, S. 2, 3). Ebenso bestätigte er, Gerhard EhmigE. als „sturen Bock“ bezeichnet zu haben (vgl. act. 4, S. 3). Wesentliche Abweichungen in den Schilderungen ergaben sich in den verschiedenen Befragungen nicht, so dass insofern ebenfalls kein Anlass besteht, die Richtigkeit seiner Behauptungen anzuzweifeln.