3. a) In Gesamtwürdigung der vorliegenden Aussagen kann zunächst festgestellt werden, dass sich die Depositionen von GerhardG. und IngridI. EhmigE. insoweit decken, als beide dartun, dass JohannJ. LaubeL. den Beschwerdeführer geschlagen habe (act. 54, S. 2, 6; act. 111, Ziff. 1 S. 3, Ziff. 6 S. 4 [Einv.]). Diesen Aussagen stehen allerdings die übereinstimmenden Aussagen des Angeschul- 5