Unter Hinweis auf die Vorakten verzichtete der Bezirksgerichtspräsident Maloja mit Schreiben vom 1. Mai 2002 auf eine Stellungnahme. JohannJ. LaubeL. liess sich am 7. Juni 2002 vernehmen. Er beantragt: „1. Die gegen die Einstellungsverfügung des Bezirksgerichts Maloja vom 2. April 2002 betreffend JohannJ. LaubeL. erhobene Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, und die Einstellungsverfügung des Bezirksgerichts Maloja sei zu bestätigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers.“