F. Dagegen liess Gerhard EhmigE. am 24. April 2002 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden erheben. Seine Rechtsbegehren lauten: „1. Die Einstellungsverfügung des Bezirksgerichts Maloja vom 2. April 2002 betreffend LaubeL. JohannJ. sei aufzuheben. 2. Der Angeschuldigte JohannJ. LaubeL. sei einer Tätlichkeit, begangen am 31. Dezember 2000 am Beschwerdeführer, schuldig zu sprechen. 3. Eventualiter sei das Bezirksgericht Maloja anzuweisen, die Untersuchung gegen JohannJ. LaubeL. fortzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.“