C. Mit Strafmandat vom 10. Dezember 2001 sprach der Kreispräsident Oberengadin HilmarH. LaubeL. schuldig der Widerhandlung gegen Art. 126 StGB und bestrafte ihn dafür mit Fr. 1‘200.-- Busse. Dieser Entscheid blieb unangefochten. Gegen JohannJ. LaubeL. erliess der Kreispräsident Oberengadin ebenfalls am 10. Dezember 2001 ein Strafmandat. JohannJ. LaubeL. wurde der Widerhandlung gegen Art. 126 StGB schuldig gesprochen und mit Fr. 800.-- Busse bestraft. D. Dagegen erhob JohannJ. LaubeL. am 28. Dezember 2001 Einsprache beim Kreispräsidenten Oberengadin, welcher die Sache zuständigkeitshalber an den Bezirksgerichtspräsidenten Maloja überwies.