{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-06-18", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2002-33_2002-06-18.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2002_33_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609766f7ee54440f8746a2233da06e536486a87f94ffa875dbfea96bfcf66dd55c7f8edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609766f7ee54440f8746a2233da06e536486a87f94ffa875dbfea96bfcf66dd55c7f8edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2002_33", "Checksum": "fd30fd2a315c5254f4f4f1cecef062f4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2002 33"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 18.06.2002 BK 2002 33"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 18.06.2002 BK 2002 33"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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LaubeL. habe sie nie mit den Füssen nach Gerhard EhmigE. treten\nsehen (vgl. act. 65, S. 3). Auf die konkrete Frage, ob Gehard EhmigE. auch von\nhinten angegriffen worden sei, stellte sie schliesslich ebenfalls in Abweichung zu\nden Angaben von IngridI. EhmigE. klar, sie habe nur gesehen, dass er von oben\nangegriffen worden sei (vgl. act. 65, S. 4). Auch aus den Aussagen von Elisabeth\nZimmermannE.Z., welche diese Phase der Auseinandersetzung beobachten\nkonnte, ergeben sich keinerlei Angriffshandlungen von JohannJ. LaubeL.. Sie\nführte lediglich aus, sie habe gesehen, wie ein Mann mit Rossschwanz (HilmarH.\nLaubeL.) den Österreicher (Gerhard EhmigE.) gestossen und am Boden mit Füssen traktiert habe. Zwar bestätigte sie, dass auch noch der Zürcher (JohannJ.\nLaubeL.) dazu gekommen sei. Dieser hat sich jedoch nach ihren Angaben lediglich mit Schnee die Stirn gekühlt (vgl. act 17, S. 1).\n\nSchliesslich wird in Gegenüberstellung zu den übrigen Aussagen deutlich,\ndass die Aussagen von Gerhard EhmigE. beziehungsweise diejenigen seiner\nEhefrau in wesentlichen Punkten augenscheinlich nicht zutreffen können. So behaupteten beide, der Braune (JohannJ. LaubeL.) habe Gerhard EhmigE. Schnee\nins Gesicht geworfen (vgl. act. 54, S. 4 unten; act. 56, S. 2; act. 111, S. 2 [Einv.]).\nTatsächlich ergibt sich aber aus den übrigen Aussagen -HilmarH. LaubeL. gibt\nes selbst zu (vgl. act. 5, S. 2) und es wird auch von Claudia GigerC.G. (vgl. act.\n77, S. 2 und JohannJ. LaubeL. (vgl. act. 108, S. 2) übereinstimmend bestätigt-,\ndass es der Bruder von JohannJ. LaubeL. war, der dem Wohnmobillenker\nSchnee ins Gesicht geschleudert hat. Auf die Frage des Kreispräsidenten, ob es\nzutreffe, dass JohannJ. LaubeL. versucht habe mit dem Schlauch der Wasserzapfstelle auf Gerhard EhmigE. einzuschlagen, gab IngridI. EhmigE. weder eine\nverneinende noch eine zustimmende Antwort. Sie bestätigte jedoch, dass „Herr\nLaubeL.“ einen Schlauch in der Hand gehabt habe (vgl. act. 56, S. 4 Ziff. 13),\nwomit sie angesichts der Fragestellung nur JohannJ. LaubeL. gemeint haben\nkann. Wie aus den übereinstimmenden Aussagen von Elisabeth ZimmermannE.Z. (vgl. act. 17, S. 2), JohannJ. LaubeL. (vgl. act. 108, S. 2) und auch\nGerhard EhmigE. (vgl. act. 111, S. 2 [Einv.]) hervorgeht, ist jedoch unbestritten,\ndass es nicht JohannJ. sondern HilmarH. LaubeL. war, der den Schlauch in der\nHand hielt. Steht aber demnach fest, dass sich die Angaben des Beschwerde-\n9\n\nführers und insbesondere auch seiner Ehefrau bereits im Hinblick auf die Frage,\nwelche Handlungen welchem der beiden Gebrüder LaubeL. zuzuordnen sind,\nzum Teil als offensichtlich unzutreffend erweisen, so müssen erhebliche Zweifel\nan der Richtigkeit ihrer gesamten Aussagen aufkommen. Ausserdem erscheinen\ndie Schilderungen von diversen Kampfhandlungen, bei denen Gerhard EhmigE.\nfast allen Schlägen von JohannJ. und HilmarH. LaubeL. ausgewichen sein will,\nauch deshalb wenig glaubhaft, weil der Beschwerdeführer Jahrgang 1928 hat,\ngemäss eigenen Angaben gehbehindert war, zwei erheblich jüngere Männer zum\nGegner hatte und die Auseinandersetzung sich auf relativ kleiner Fläche abgespielt haben muss, wobei es gefroren war (vgl. act. 54, S. 2, S. 5).\n\nDabei ist auch zu berücksichtigen, dass Gerhard EhmigE. zwar behauptet, er sei von JohannJ. LaubeL. getreten worden, jedoch selbst wiederholt einräumte, dass er die Personen, von denen er die Tritte erhalten haben soll, nicht\ngesehen habe, da er sich mit den Händen vor dem Gesicht zu schützen versucht\nhabe (vgl. act. 54, S. 2, S. 3 Ziff. 11; act. 111, S. 3, S. 4 Ziff. 8 [Einv.]). Mit anderen\nWorten gibt der Beschwerdeführer also selbst zu, dass er gar nicht gesehen hat,\nob es JohannJ. LaubeL. war, der ihn mit Fusstritten traktierte. Der Rechtsvertreter\nvon Gerhard EhmigE. wendet ein, sein Mandant habe anlässlich der Befragung\nexplizit ausgeführt, er sei anlässlich des ersten Bodenkontakts von zwei Seiten\ngetreten worden, weshalb er auch auf zwei Personen geschlossen habe. Wenn\nsich der Rechtsvertreter darauf beruft, verkennt er jedoch, dass diese Aussage\ngerade aufzeigt, dass Gerhard EhmigE. nicht aus eigener Wahrnehmung festgestellt hat, dass JohannJ. LaubeL. ihn getreten hat, sondern diesbezüglich nicht\nmehr als eine blosse Schlussfolgerung äussern konnte, welche nicht zuletzt auch\nin Anbetracht der Aussagen seiner Ehefrau nicht zu überzeugen vermag. Aus\nderen Ausführungen ergeben sich nämlich, obwohl sie ausdrücklich danach gefragt wurde, keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass JohannJ. LaubeL. ihren Ehemann mit Fusstritten traktiert hat. Sie gab, wie weiter oben dargelegt, lediglich zu\nProtokoll, dass HilmarH. LaubeL. auf Gerhard EhmigE. eingetreten habe (vgl.\nact. 56, S. 2, 3). In Gegenüberstellung zu den übereinstimmenden Aussagen von\nJohannJ. LaubeL. und Claudia GigerC.G. vermag demnach die Behauptung des\nBeschwerdeführers, wonach JohannJ. LaubeL. ihn geschlagen und getreten haben soll, nicht zu überzeugen.\n\nEntsprechend erscheint auch die Aussage des Beschwerdeführers, mit\nder er ein Umfassen seitens des Angeschuldigten in Form eines Angriffs von hinten schildert (vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]), wenig plausibel. JohannJ.\n10\n\n"}