{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-06-18", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2002-33_2002-06-18.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2002_33_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609766f7ee54440f8746a2233da06e536486a87f94ffa875dbfea96bfcf66dd55c7f8edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609766f7ee54440f8746a2233da06e536486a87f94ffa875dbfea96bfcf66dd55c7f8edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2002_33", "Checksum": "fd30fd2a315c5254f4f4f1cecef062f4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2002 33"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 18.06.2002 BK 2002 33"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 18.06.2002 BK 2002 33"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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LaubeL., wonach dieser mit seinem\nverletzten Auge zu tun gehabt habe und weggegangen sei, nachdem Gerhard\nEhmigE. zugeschlagen hatte. Auf Ergänzungsfrage des Rechtsvertreters von\nGerhard EhmigE. bestätigte sie ihre Schilderungen nochmals (vgl. dazu act. 77,\nS. 3 Ziff. 6, S. 4 Ziff. 6, 8, S. 6 Ziff. 16). Wohl ist entsprechend zu würdigen, dass\nClaudia GigerC.G. die Lebensgefährtin des Angeschuldigten ist. Es ist jedoch zu\nberücksichtigen, dass die einzige Person, welche die entgegenstehenden Aussagen des Beschwerdeführers bestätigte, diesem ebenfalls sehr nahe steht, handelt es sich dabei doch um dessen Ehefrau IngridI. EhmigE.. In Anbetracht dessen, sowie der Tatsache, dass keiner der übrigen Befragten bestätigen konnte,\ndass JohannJ. LaubeL. auf Gerhard EhmigE. eingeschlagen oder ihn mit den\nFüssen getreten hat (vgl. insb. act. 17; act. 65, S. 2, 3), vermag dieser Umstand\ndemnach nichts an der Glaubwürdigkeit der Aussagen von JohannJ. LaubeL. und\nClaudia GigerC.G. zu ändern.\n\nb) Demgegenüber fällt bei genauer Betrachtung auf, dass sich die den\nAussagen des Angeschuldigten entgegenstehenden Schilderungen von GerhardG. und IngridI. EhmigE. im Unterschied zu den Depositionen von JohannJ.\nLaubeL. und Claudia GigerC.G. in einigen wesentlichen Punkten widersprechen.\nSo beschreibt Gerhard EhmigE. eine Auseinandersetzung, im Verlaufe derer er\nzweimal zu Boden gegangen sein will. Dies ist gemäss seinen Angaben einmal\nin einer ersten Phase passiert, nachdem er von JohannJ. LaubeL. von hinten\numfasst und ihm ein Bein gestellt worden sei (vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3, S.\n4 Ziff. 3 [Einv.]). Zudem gibt er an, zu einem späteren Zeitpunkt, als er aus dem\nAuto gezerrt worden sei, ausgerutscht und nochmals zu Boden gefallen zu sein\n(vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]). Dagegen ist Gerhard EhmigE. gemäss\ndetaillierter Darstellung seiner Ehefrau im Verlaufe der Auseinandersetzung lediglich einmal zu Boden gegangen, nämlich in der zweiten Phase, als es beim\nEinsteigen ins Auto zu einem Handgemenge gekommen sein soll (vgl. act. 56, S.\n2). Aus der Deposition von IngridI. EhmigE. geht nicht hervor, dass ihr Mann von\n7\n\nden Gebrüdern LaubeL. bereits vorher zu Fall gebracht worden ist (vgl. act. 56).\nAusserdem ergeben sich auch was die angeblich erhaltenen Fusstritte anbelangt, wesentliche Widersprüche in den Angaben des Ehepaars EhmigE.. Gerhard EhmigE. führte aus, er sei von JohannJ. LaubeL. von hinten umfasst beziehungsweise es sei ihm ein Bein gestellt worden, worauf er zu Boden gegangen\nund von beiden Männern mehrmals mit den Füssen getreten worden sei (vgl. act.\n54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]). Gemäss der Schilderung von IngridI. EhmigE. hat\naber in Abweichung dazu lediglich HilmarH. LaubeL. ihren Ehemann getreten beziehungsweise mit Fusstritten traktiert. So führte sie aus, dass der Blonde (HilmarH. LaubeL.) boxend und tretend auf ihren Mann zu getreten sei. Zudem schilderte sie, dass sie später, als es beim Versuch einzusteigen und wegzufahren zu\neinem Handgemenge gekommen sei, mit dem Braunen (JohannJ. LaubeL.) beschäftigt gewesen sei, währenddem der andere (HilmarH. LaubeL.) ihren Mann\nnoch weiter mit Fusstritten traktiert habe (vgl. act. 56, S. 2). Selbst auf konkrete\nNachfrage des Kreispräsidenten, ob Gerhard EhmigE. zu Fall gekommen und am\nBoden liegend von JohannJ. LaubeL. mit Fusstritten traktiert worden sei, führte\nsie nur aus, sie habe die Frage bereits beantwortet (vgl. act. 56, S. 3 Ziff. 8),\nwobei sie, wie dargelegt, bereits zuvor lediglich entsprechende Handlungen von\nHilmarH. LaubeL. bestätigt hat.\n\nDie Depositionen des Ehepaars EhmigE. widersprechen sich auch insofern, als der Beschwerdeführer beschreibt, dass es ein Handgemenge gegeben\nhabe, HilmarH. LaubeL. ihn angegriffen und sich mit seinem Bauch auf sein Gesicht gedrückt habe, als er einsteigen und wegfahren wollte. Was JohannJ. LaubeL. anbelangt, machte Gerhard EhmigE. bei der Beschreibung dieser Endphase\nder Auseinandersetzung lediglich geltend, letzerer habe ihn aus dem Auto gezerrt (vgl. act. 54, S. 2; act. 111, S. 3 [Einv.]). Im Gegensatz dazu beschreibt\nIngridI. EhmigE., sie habe ihren Mann am Boden gesehen und beide anderen\nMänner oben drauf (vgl. act. 56, S. 2). Überdies führte sie aus, dass ihr Ehemann, sowohl als er einsteigen wollte wie auch als er am Boden lag, von beiden\nBrüdern LaubeL. auch von hinten angegriffen worden sei (vgl. act. 56, S. 4 Ziff.\n13). Diese Schilderung kann sich nur auf die zweite Phase der Auseinandersetzung beziehen, ergibt sich doch aus der Sachverhaltsdarstellung von IngridI. EhmigE. lediglich diese Situation, in der ihr Mann am Boden gelegen haben soll (vgl.\nact. 56). Dabei kann festgestellt werden, dass die entsprechenden Ausführungen\nvon IngridI. EhmigE. nicht bloss der Darstellung von Gerhard EhmigE. widersprechen, sondern auch den Depositionen von Kristina BeyerK.B. und Elisabeth ZimmermannE.Z.. So hat Kristina BeyerK.B. gemäss ihren Angaben lediglich gese-\n8\n\n"}