Auf Ersuchen des Rechtsvertreters der drei auf Grund eines Rechtshilfeverfahrens der Staatsanwaltschaft M. in einem Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen H. L. und G. N. befragten Zeugen A., S. und F. ordnete der Untersuchungsrichter am 20. August 2002 an, es seien sämtliche in den Geschäftsräumen der Y. Corporation AG (Y.) an der H. in C., beziehungsweise in den von dieser benutzten Räumlichkeiten der A., Z. & Partner AG beschlagnahmten Akten zu versiegeln. Am 29. August 2002 nahm der Beschwerdeführer Einsicht in die versiegelten Unterlagen und am 3. September 2002 erliess der Untersuchungsrich-