In einem Schreiben vom 16. August 2002 an das Untersuchungsrichteramt Chur stellte Fürsprecher Peter Burckhardt, der Rechtsvertreter der oben erwähnten Zeugen A., F. und S. fest, es bestehe nach wie vor keine Klarheit darüber, welche Akten beschlagnahmt worden seien. Dem Vernehmen nach sollen sich darunter aber Akten befinden, welche nach der Strafprozessordnung Geheimnisschutz genössen, nämlich Revisionsakten der Y., welche bei den Revisoren S. und/oder F. beschlagnahmt worden seien sowie möglicherweise Unterlagen aus Treuhandverhältnissen der A., Z. & Partner AG mit Dritten.