Es wurde sodann der Kanton Graubünden als Leitkanton für die Erledigung aller Rechtshilfehandlungen, auch für allfällige weitere Nachtragsersuche, bezeichnet. Am 28. Mai 2002 erliess der Untersuchungsrichter eine Eintretens- und Zwischenverfügung, durch welche die Befragung der aufgerufenen Zeugen angeordnet und die Teilnahme von Staatsanwalt R. von der Staatsanwaltschaft M. an den Einvernahmen bewilligt wurde. Am 9. Juli 2002 ging beim Untersuchungsrichteramt Chur auch eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein.