In einem Verfahren vor dem Finanzgericht B.-W. wurde hingegen rechtsgültig entschieden, dass dem nicht so war, sondern dass die W. zur N.-Gruppe gehörte. Vor diesem Hintergrund werden die Eheleute N. verdächtigt, unmittelbar oder mittelbar an der Y., bei welcher es sich um eine Basisgesellschaft ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit handeln soll, beteiligt zu sein. 3