H. L. N. wird beschuldigt, als Generalbevollmächtigter, beziehungsweise bis 31. März 1996 als Geschäftsführer, und G. N. seit 1. April 1996 als Geschäftsführerin der X. Verwaltungs GmbH, kurz X., (bis 31. März 2000 O.) sowie deren Tochtergesellschaft, der Deutschen S. V. GmbH, kurz D., beide mit Sitz in K., Gewerbe- und Körperschaftssteuern dieser Gesellschaften der Jahre 1995 bis 1999 in der Höhe von etwa sechs Millionen Deutsche Mark hinterzogen zu haben. Es war anlässlich einer Aussenprüfung festgestellt worden, dass die Fakturierung von Lieferungen von ausländischen Konzerngesellschaften an X. bzw. D. sowie die Lieferungen von X. an ausländische Kon-